Funklöchern endlich den Kampf ansagen
MdB Oßner: Gemeinden können ab sofort bayerisches Mobilfunk-Förderprogramm nutzen
Dabei können Gemeinden, die bisher keine Mobilfunkversorgung haben und diese auch im laufenden Netzausbau der Mobilfunknetzbetreiber Telekom, Vodafone und Telefónica nicht zu erwarten haben, Mobilfunkmasten in Eigenregie bauen oder errichten lassen und diese an Telekommunikationsunternehmen vermieten.
„Ein flächendeckendes Netz von schnellem, mobilem Internet ist unverzichtbar, um den ländlichen Raum als Wirtschaftsstandort und Lebensmittelpunkt attraktiv und konkurrenzfähig zu halten“, sagt der Infrastrukturpolitiker Oßner, der die Region im Bundestagsausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur vertritt. „Mit dem Förderprogramm des Freistaats haben die Kommunen nun ein wirkungsvolles Instrument an der Hand, um Funklöcher schnell zu stopfen. Diese Chance sollten alle betroffenen Gemeinden zügig nutzen.“
Die Gemeinden können beim Bau der Masten zwischen zwei Varianten wählen: einer Baubeauftragung und einer Baukonzession. Bei der Bauauftragsvariante errichtet die Gemeinde den Mast selbst und vermietet ihn dann an die Netzbetreiber. Die Gemeinde bekommt dabei volle technische Unterstützung durch die Netzbetreiber. Sie kann den Mast nach Ablauf der Bindungsfrist verkaufen. Die Kommunen werden vom bayerischen Mobilfunkzentrum an der Regierung der Oberpfalz in Regensburg mit Musterausschreibungen und Musterverträgen unterstützt.
Geringes Kostenrisiko für die Gemeinden
Baut die Gemeinde den Masten in Eigenregie, dann werden bis zu 90 Prozent staatlich gefördert. Die restliche Summe wird über die Mieteinnahmen von den Mobilfunkbetreibern amortisiert. In der Baukonzessionsvariante vergibt die Gemeinde hingegen eine Baukonzession an ein Unternehmen. Dieser Konzessionär plant, baut und vermietet den Mobilfunkmast auf eigenes Risiko. Darunter fallen auch Aufgaben der Standortsuche, Grundstückssuche, Zuwegung, Strom- und Datenanbindung.
Hat eine Gemeinde ihr Interesse beim Mobilfunkzentrum in Regensburg bekundet, bestätigt dieses die Mobilfunklücke und klärt die Ausbaupläne der Netzbetreiber für die betreffende Region. Kann die Kommune am Förderprogramm teilnehmen, muss sie einen Antrag stellen, worauf das Mobilfunkzentrum einen Vorbescheid erlässt. Es folgen – wenn die Gemeinde selbst baut – Standortermittlung und Vereinbarung eines Kooperationsvertrags mit einem Netzbetreiber oder – wenn eine Baukonzession vergeben wird – Ausschreibung und Konzessionsvertrag. Die nächsten Schritte sind Bauantrag, Baugenehmigung und Bauausschreibung. Nach Errichtung des Standorts wird dieser durch den Netzbetreiber in Betrieb genommen. Nachdem das Mobilfunkzentrum den Verwendungsnachweis der Gemeinde geprüft hat, wird die Förderung ausbezahlt.
Programm läuft bis Ende 2022
„Der Förderhöchstbetrag beläuft sich auf 500.000 Euro pro Gemeinde“, erklärt Oßner. „Bei interkommunaler Zusammenarbeit erhöht sich für jede beteiligte Kommune die Maximalförderung um 50.000 Euro.“ Das Förderprogramm läuft bis Ende 2022. Förderanträge können bis spätestens 30. Juni 2022 gestellt werden.
Zusätzlich zu den Kommunen können auch die Netzbetreiber im Rahmen des Förderprogramms aktiv werden. Wenn sie einen bestehenden Standort des staatlichen Digitalfunks für die Sicherheitsbehörden (BOS) zur Nutzung für schnellen Mobilfunk aufrüsten, erhalten sie bis zu 80 Prozent Zuschuss. Die Förderung ist auch bei diesem BOS-Modell auf 500.000 Euro begrenzt.
Weitere Informationen und Beratung gibt es beim bayerischen Mobilfunkzentrum an der Regierung der Oberpfalz unter 0941/56 80 15 75, per E-Mail unter mobilfunk@reg-opf.bayern.de oder unter www.mobilfunk.bayern.