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Insolvenzrechtsreform kommt

Bundesweite Neuregelung setzt Forderungen des CSU-Kreisverbands um

Die CSU im Landkreis Landshut begrüßt die Reform des bundesweiten Insolvenzrecht. Der Bundestag hat eine Neuregelung beschlossen, in der wesentliche Punkte umgesetzt werden, die der Kreisverband der CSU-Spitze im vergangenen Jahr beim Parteitag mit auf den Weg gegeben hatte. „Die neuen Vorgaben schaffen Rechtssicherheit sowohl für Unternehmer als auch für Arbeitnehmer“, sagt Bundestagsabgeordneter und Kreisvorsitzender Florian Oßner. Unternehmen könnten sich nun darauf verlassen, dass sie Zahlungen, die sie von einem danach insolventen Betrieb für ihre Leistungen erhalten hätten, auch behalten könnten. Außerdem sollen Fälle künftig ausgeschlossen sein, in denen Insolvenzverwalter Löhne von Arbeitnehmern zurückfordern. Oßner: „Deutschland hat eine Verbesserung der Planungssicherheit für Unternehmer und Beschäftigte erreicht und es freut mich, dass die CSU im Landkreis Landshut mit erfolgreicher parteiinterner Arbeit einen der Anstöße dafür geben konnte.“.

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