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Niederbayerns größtes Investitionsprogramm ist Gesetz

Bundestag beschließt Ausbaugesetze – Verkehrswende ist eingeleitet 

Eines der größten Investitionsprogramme für Niederbayern in der Geschichte ist seit heute entschiedene Sache. Der Deutsche Bundestag hat die Ausbaugesetze für Deutschland auf Basis des Bundesverkehrswegeplans beschlossen und damit die Einstufung der Projekte im neuen Bundesverkehrswegeplan bis zum Jahr 2030 zur rechtlich verbindlichen Umsetzungsvorgabe für die Auftragsverwaltungen gemacht. „Alle wichtigen Verkehrsprojekte für die Region Landshut-Kelheim und für ganz Niederbayern sind nun endgültig im vordringlichen Bedarf und damit in der höchsten Priorisierungsstufe“, teilt Bundestagsabgeordneter Florian Oßner mit, der für den gesamten Regierungsbezirk als CSU-Politiker im Verkehrsausschuss in den vorangegangenen – teilweise sehr strittigen – Beratungen gekämpft hat. „Jetzt können wir vor Ort in die konkrete Planung gehen.“

A3, B15 neu, B20, A94, Ortsumfahrungen und Donauausbau kommen

Die einzelnen Projekte sind zum Beispiel der Weiterbau der B 15 neu über die A 92 hinaus als vierstreifige Ost-Süd-Umfahrung von Landshut mit zweistreifiger Verbindung zur B15 (alt) im Süden, die B 299-Umfahrung von Ober-/Unterneuhausen, Weihmichl und Arth, die Ortsumfahrungen der B 301 bei Mainburg sowie die der B 388 bei Passau als auch bei Taufkirchen/Vils – bedeutend für den Raum Vilsbiburg in Richtung München. Niederbayernweit wichtig sind zudem der Ausbau der A 3 zwischen Deggendorf und Hengersberg, der Ausbau der B 20 zwischen Straubing und Landau, der Neubau der A 94 bis in den Bereich Pocking sowie der Donauausbau zwischen Straubing und Vilshofen. Verkehrspolitiker Oßner bilanziert: „Damit werden Engpässe beseitigt, die Menschen vor Ort entlastet und die Reisezeiten verkürzt.“ Insgesamt investiert der Bund mit den laufenden Projekten rund 1,6 Milliarden Euro in Niederbayern.

Die Einstufung des zweigleisigen Ausbaus der Bahnstrecke zwischen Landshut und Plattling ist noch nicht letztlich entschieden, aber auch hier sehen die Verkehrspolitiker laut Oßner dringenden Handlungsbedarf – zumindest für eine abschnittsweise Lösung, um die Taktung auf der Strecke durch mögliche Begegnungsverkehre zu erhöhen und gleichzeitig den Lärmschutz für die Anwohner zu verbessern.

Ausgewogenes Konzept

Insgesamt gehen mit dem Gesamtplan fast 70 Prozent des zur Verfügung gestellten Geldes in den Erhalt von Verkehrswegen – die gesamte Mitteleinplanung bis 2030 ist unter den Verkehrsträgern Straße (49 Prozent), Schiene (42 Prozent) und Wasserstraßen (9 Prozent) sehr ausgewogen. Mit der Verabschiedung der Ausbaugesetze für Straße, Schiene und Wasserwege ist der Startschuss für die Umsetzung in der Region gefallen. „Der Bund hat uns die Grundlage für ein starkes und zukunftsfähiges Verkehrsnetz gelegt und dadurch die Mobilitätswende eingeleitet. Damit besteht Planungssicherheit vor Ort“, betont Bundestagsabgeordneter Oßner. „Jetzt müssen alle politischen und gesellschaftlichen Kräfte in unserer Heimat dies auch nutzen und zügig für Baurecht sorgen.“ 
 
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