Rentenparadies Österreich?
Präsidentin der Deutschen Rentenversicherung im Abgeordnetengespräch in Berlin
Gemeinsam mit den Mitgliedern der Ostbayernrunde und weiteren Referenten der Deutschen Rentenversicherung wurde angeregt über aktuelle rentenpolitische Themen wie die Grundrente debattiert. Mit dabei war auch der Bundestagsabgeordnete für Landshut-Kelheim, Florian Oßner, der anmerkte, dass sich viele Legenden um vermeintlich bessere Renten im Ausland halten.
Im Koalitionsvertrag der Großen Koalition wurden unter anderem ein Gesetz zur Verbesserung und Stabilisierung der Rente und die Grundrente vereinbart. Zum 1. Januar 2019 trat das Gesetz über Leistungsverbesserungen und Stabilisierung in der gesetzlichen Rentenversicherung in Kraft. Dieses brachte Rentenverbesserungen für Mütter, Geringverdiener und die Bezieher eine Erwerbsminderungsrente. Derzeit wird die Grundrente intensiv diskutiert. Hauptziel ist, den tatsächlich bedürftigen Menschen möglichst zielgerichtet zu helfen. Die Grundrente soll zehn Prozent über der Grundsicherung für alle liegen. Gleichzeitig müssen jedoch auch die Interessen der jüngeren Generationen beachtet werden. Die Rente muss für alle Generationen gerecht und zuverlässig sein. Daher muss für die Beziehung der Grundrente eine Bedürftigkeitsprüfung entsprechend der Grundsicherung vorausgesetzt werden.
Vergleich Äpfel mit Birnen
Ein weiterer Schwerpunkt der Gespräche war das vermeintliche „Renten-Paradies Österreich“ und der Vergleich mit dem Rentensystem in Deutschland. DRV-Präsidentin Roßbach betonte in diesem Zusammenhang aber auch die fundamentalen Unterschiede zwischen den Systemen. Die Österreicher zahlen beispielsweise wesentlich höhere Beitragssätze, müssen ihre Rente höher versteuern und dürfen erst nach vollen 15 Rentenbeitragsjahren die Regelaltersrente beziehen – in Deutschland reichen schon fünf Beitragsjahre zum Rentenanspruch. „Hier zeigt sich, dass man nicht Äpfel mit Birnen vergleichen darf“, bilanziert Oßner, der oft in öffentlichen Diskussionen mit diesen Fragen konfrontiert wird.
Einig waren sich die Abgeordneten auch über die zwingende Notwendigkeit des Berichts der Rentenkommission. Die Kommission soll in diesem Bericht Vorschläge erarbeiten, wie die Alterssicherung für die Zeit nach 2025 ausgestaltet werden muss. Roßbach wies als Mitglied der Rentenkommission darauf hin, dass der Bericht voraussichtlich im März 2020 erscheinen wird und als Grundlage für weitere Schritte der Gesetzgebung dienen soll. Erste Verbesserungen der Rente wurden in dieser Legislaturperiode im Deutschen Bundestag bereits beschlossen. „In nächster Zeit stehen weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Rente an, die leistungsgerecht sind – aber am Ende auch bezahlbar bleiben müssen“, so Oßner abschließend.